Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Stand: 21.12.2024. Link zum BayernPortal
Online-Verfahren
Verstoß gegen das Tierschutzrecht; Beschwerde über Tierhalter*in einreichen (Anonym)
Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht; Beschwerde über Tierhalter*in einreichen (Anonym).
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Verstoß gegen das Tierschutzrecht; Beschwerde über Tierhalter*in einreichen (Nicht Anonym)
Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht; Beschwerde über Tierhalter*in einreichen (Nicht Anonym).
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Kontaktformular - Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz
Mit diesem Online-Kontaktformular können Sie ganz bequem eine Nachricht an das Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz schicken.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Kontaktformular ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. Egal, ob von unterwegs oder bequem von zu Hause.
Es ist insbesondere verboten, Tiere zu quälen oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Wenn Sie einen solchen Verstoß beobachten oder Hinweise darüber erlangen, sollten Sie dies bei der Polizei oder der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde (Veterinäramt) anzeigen. Auch anonym übermittelte Anzeigen werden bearbeitet.
Machen Sie in Ihrer Anzeige möglichst genaue Angaben über den Ort, die Zeit, die Art und den Ablauf des von Ihnen beobachteten oder Ihnen bekannten Vorfalls. Nennen Sie die betroffenen Tiere und beschreiben Sie die den Tieren aus Ihrer Sicht zugefügten Schmerzen, Leiden oder Schäden. Falls bekannt, geben Sie den Namen und die Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer) des verursachenden Tierhalters oder der verursachenden Person, sonstige beteiligte Personen und ggf. mögliche Zeugen an. Sofern Sie über Fotos oder Videos zum gemeldeten Vorfall verfügen, so übermitteln Sie auch diese der Polizei oder dem Veterinäramt. Mit Hilfe Ihrer Angaben können dann entsprechende Kontrollen durchgeführt werden.
Hinweis zu anonymen Anzeigen:
In Einzelfällen übersteigt die Ortskenntnis des Anzeigenerstatters diejenige des jeweiligen Sachbearbeiters. Wird der Ort der Tierhaltung ungenau bzw. missverständlich beschrieben (betrifft v.a. Tierhaltungen außerhalb von Ortschaften ohne Straßennamen und Hausnummern), können Tiere in solchen Fällen evtl. nicht zeitnah aufgefunden werden, weil den Behörden bei anonymen Anzeigen die Möglichkeit fehlt, die Örtlichkeit genauer zu erfragen.
Voraussetzungen sind:
- Sie haben einen entsprechenden Vorfall beobachtet oder ist Ihnen zur Kenntnis gelangt.
- Sie haben einen begründeten Verdacht.
Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz
Amtsleitung: Dr. Nikola-Simone Franz-Haas
Wir bieten eine Vielzahl an Dienstleistungen in den Diensträumen "Nägelsbachstr. 40" an. Terminabsprache telefonisch: + (49) 09131 / 86 - 1725.
- Lebensmittelhygiene
- Lebensmittelkontrolle
- Tierarzneimittel
- Tierschutz
- Tierseuchenbekämpfung
- Verbraucherschutz (Lebensmittelrecht)
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Öffnungszeiten
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