Tierhaltung; Durchführung von Tierschutzkontrollen

Nach dem Tierschutzgesetz ist eine Fülle von Einrichtungen und Tierhaltungen (z. B. Nutztierhaltungen, Schlachthöfe, Versuchstierhaltungen) regelmäßig zu kontrollieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Tierschutzanforderungen sicherzustellen.
Stand: 21.12.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz

Amtsleitung: Dr. Nikola-Simone Franz-Haas

Wir bieten eine Vielzahl an Dienstleistungen in den Diensträumen "Nägelsbachstr. 40" an. Terminabsprache telefonisch: + (49) 09131 / 86 - 1725.

  • Lebensmittelhygiene
  • Lebensmittelkontrolle
  • Tierarzneimittel
  • Tierschutz
  • Tierseuchenbekämpfung
  • Verbraucherschutz (Lebensmittelrecht)

Anschrift

Nägelsbachstraße 40
91052 Erlangen

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