Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage

Die Errichtung und der Betrieb sowie die wesentliche Änderung bestimmter Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Stand: 18.01.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Anzeige der Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 15 BImSchG

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 15 BImSchG anzeigen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG beantragen.

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Anzeige nach § 6 der 44. BImSchV

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Registrierung von Feuerungsanlagen nach § 6 der 44. BImSchV anzeigen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Abt. Immissionsschutz

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
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Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Amtsleitung: Reiner Lennemann

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Schuhstraße 40
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