Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen

Auch für genehmigte Anlagen kann die zuständige Behörde nachträglich Anordnungen erlassen.


Stand: 10.11.2023. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Abt. Immissionsschutz

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Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Amtsleitung: Reiner Lennemann

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