Immissionsschutz; Prüfung und Überwachung von Anlagen

Insbesondere genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig daraufhin kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Genehmigungsbescheid entsprechen. Daneben können sie aus besonderem Anlass überprüft werden.


Stand: 10.11.2023. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Zwischenlager-Überwachung

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Anzeige zur Stilllegung einer genehmigungsbedürftigen Anlage

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Stilllegung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen.

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Anzeige der Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 15 BImSchG

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 15 BImSchG anzeigen.

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Abt. Immissionsschutz

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Amtsleitung: Reiner Lennemann

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

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