Mietspiegel; Anforderung
Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber, in der Regel, im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.
Stand: 15.10.2024. Link zum BayernPortal
Online Verfahren
Erlanger Mietspiegel in gedruckter Form bestellen
Mit diesem Online-Antrag können Sie ein oder mehrere gedruckte Exemplare des Erlanger Mietspiegels bestellen. Nach der Bestellung erhalten Sie die gewünschte Anzahl zusammen mit einer Rechnung und einem Überweisungsträger per Post.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Erlanger Mietspiegel 2023 online anfordern
Mit diesem Online-Antrag können Sie den Erlanger Mietspiegel anfordern.
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Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,
- ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
- ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
- ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).
Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.
Entscheidend können beispielsweise sein:
- Wohnungsgröße
- Baualter
- Wohnlage
- energetischer Modernisierungszustand und
- Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Einbaumöbel, Parkettboden.
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.
Mietspiegel werden von den Städten/Gemeinden und von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht.
Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt seit 1. Juli 2022 eine Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln. Städte, die aufgrund dieser Verpflichtung erstmalig einen qualifizierten Mietspiegel erstellen, müssen diesen bis 1. Januar 2024 erstellen und veröffentlichen.
Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden.
Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.
Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.
Erkundigen Sie sich in der Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.
Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln.
Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt. Er muss spätestens nach zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden.
Seit 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Der Erlanger Mietspiegel wird in Form eines Online-Mietspiegels und zum Download als PDF-Datei kostenlos angeboten. Die gedruckte Version kann gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro (zuzüglich Portokosten) angefordert werden.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
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Mietspiegel Erlangen
Wir sind zuständig für die Erstellung des Erlanger Mietspiegels, die Beratung zu dessen Anwendung sowie den Versand von gedruckten Exemplaren des Mietspiegels.
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