Führerschein; Einreichung von Eignungsnachweisen

Die Fahrerlaubnisbehörde muss prüfen, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. In bestimmten Fällen kann oder muss sie dazu ärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten verlangen.


Stand: 02.08.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Führerscheinwesen

Sie können im Bürgerservice digital oder vor Ort im Erdgeschoss des Rathauses Führerschein-Angelegenheiten durchführen. Beispielsweise alle gängigen Fahrerlaubnisse oder Umtausch des alten Führerscheins, usw.

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91052 Erlangen

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