Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.


Stand: 14.10.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stadt Erlangen

Das Dienstleistungsangebot der Stadt Erlangen ist breit gefächert.
Hier finden Sie die einzelnen Fachdienststellen mit ihrem Leistungsspektrum vor.

Derzeit ist die Telefonvermittlung aus internen Gründen nicht durchgehend besetzt.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Abhängig vom jeweiligen Amt und Einrichtung.