Marktgebühren; Erhebung
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Stand: 02.10.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Abt. Märkte und Kirchweihen
Anschrift
Nägelsbachstraße 38
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr
Nach individueller Terminvereinbarung