Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.


Stand: 03.01.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Abt. Märkte und Kirchweihen

Anschrift

Nägelsbachstraße 38
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

Nach individueller Terminvereinbarung