Marktordnung; Erlass
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
Stand: 02.10.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.
Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Abt. Märkte und Kirchweihen
Anschrift
Nägelsbachstraße 38
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr
Nach individueller Terminvereinbarung