Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
Wenn Sie ein Kennzeichenschild Ihres Fahrzeuges verloren haben, es Ihnen gestohlen wurde oder es unleserlich ist, müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen.
Stand: 09.07.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.
Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Sollten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (Fahrzeugschein oder -brief) oder Kennzeichen verloren haben, dann können Sie sich im Bürgeramt Ersatz ausstellen lassen. Voraussetzung ist eine eidesstattliche Erklärung, die sie vor Ort im Bürgeramt abgeben.
Bei Verlust von Kennzeichen ist eine Umkennzeichnung erforderlich.
Bei Diebstahl von Kennzeichen oder Fahrzeugpapieren sollte zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) oder des Kennzeichens - Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) oder des Kennzeichens - Hauptuntersuchungs-Bescheinigung
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) - eidesstattliche Versicherung des Verfügungsberechtigten (persönliches Erscheinen!)
- Kennzeichen
falls nur ein Kennzeichen abhanden gekommen ist, bitte das andere Nummernschild mitbringen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung
- auf Verlangen der Zulassungsbehörde; Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
- ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild
- Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
- Kosten für neue Kennzeichenschilder
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
- Ersatz für eine Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief): 59,30 Euro
- Ersatz für eine Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein): 42,60 Euro
- (soweit in diesem Zusammenhang auf neue Fahrzeugpapiere umgestellt werden muss: 57,20 Euro)
- Umkennzeichnung: 62,30 Euro
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Der neue Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) kann erst nach der Veröffentlichung der Seriennummer des verlorenen Briefes im Verkehrsblatt ausgestellt werden. Dieser Vorgang nimmt 2 bis 3 Wochen in Anspruch.
Kfz-Zulassung
Sie können im Bürgerservice vor Ort im Erdgeschoss des Rathauses Kfz-Zulassungsangelegenheiten durchführen. Beispielsweise Zulassung von Kraftfahrzeugen, Berichtigung der Fahrzeugpapiere, Fahrzeugabmeldung, Wiederinbetriebnahme usw.
Bitte beachten Sie verkürzte Öffnungszeiten:
Mittwoch, 18. Dezember 2024, ab 11.15 Uhr geschlossen wegen dringender Wartungsarbeiten
Montag, 23. Dezember 2024, ab 16.00 Uhr geschlossen wegen Jahresabschlussarbeiten an den Fachprogrammen
Anschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr