Wahlen; Unterstützung der Wahlorgane

Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Sie unterstützen die Wahlorgane in der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten.


Stand: 16.07.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Wahlamt

Das Wahlamt wird etwa ein halbes Jahr vor allgemeinen Abstimmungen (Bürger- und Volksentscheiden) sowie Wahlen (Kommunal-, Bezirks-, Landtags- und Europawahlen) temporär eingerichtet. Zuständig für die allumfassende Durchführung - beispielsweise Wählerverzeichnis, Wahllokale, Wahlhelfende, Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und weiteres.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.