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Wahlhelfer; Berufung

Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.


Stand: 13.01.2026. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Wahlamt

Das Wahlamt wird etwa ein halbes Jahr vor allgemeinen Abstimmungen (Bürger- und Volksentscheiden) sowie Wahlen (Kommunal-, Bezirks-, Landtags- und Europawahlen) temporär eingerichtet. Zuständig für die allumfassende Durchführung - beispielsweise Wählerverzeichnis, Wahllokale, Wahlhelfende, Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und weiteres.

Büro: Rathausplatz 1, Zimmer 115, 91052 Erlangen
Telefon: 09131/862208, E-Mail: wahlamt@stadt.erlangen.de

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Ausgeweitete Öffnungszeiten zur Kommunalwahl 

Für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen bietet das Wahlamt wegen der verkürzten Antragsfrist ausgeweitete bzw. zusätzliche Öffnungszeiten im Rathaus, 1. OG, Kleiner Sitzungssaal an:
Mittwoch, 18. Februar
Mittwoch, 25. Februar
Mittwoch, 4. März
Mittwoch, 11. März
Mittwoch, 18. März, immer jeweils bis 15:00 Uhr
Samstag, 28. Februar und Samstag, 14. März, jeweils von 10:00 bis 14:00 Uhr. 

Informationen zur Kommunalwahl gibt es online unter www.erlangen.de/kommunalwahl

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.