Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Stand: 07.08.2023. Link zum BayernPortal
Informationen
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Landschaftsschutzverordnung Stadt Erlangen
Verordnung Landschaftsbestandteil "Holzweg"
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Holzweg", Stadt Erlangen, Gemarkung Büchenbach
Verordnung Landschaftsbestandteil "Riviera"
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
In Erlangen stehen ungefähr 45 Prozent des Stadtgebietes unter Landschaftsschutz. Zu den Schutzgebieten gehören alle größeren Wälder und Talbereiche.
In Erlangen gibt es zwei geschützte Landschaftsbestandteile: den Holzweg in Büchenbach und die sogenannte "Riviera" zwischen Ebrardstraße und dem Schwabachgrund. Beide Landschaftsbestandteile verfügen über sandige Böden und bieten unter anderem optimale Bedingungen für die inzwischen sehr selten gewordene Sandnelke. Um die Standorteigenschaften nachhaltig zu sichern, bestehen in den entsprechenden Rechtsverordnungen besondere Bestimmungen, diese können den Verordnungen entnommen werden (siehe "Weiterführende Links").
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)Viele Handlungen im Landschaftsschutzgebiet bedürfen der Erlaubnis. Diese Handlungen können der Landschaftsschutzverordnung entnommen werden. Fragen zum Thema Landschaftsschutz und Anträge auf Erlaubnis können formlos per Mail an das Umweltamt der Stadt Erlangen geschickt werden. Die Geltungsbereiche der Landschaftsschutzverordnung können Sie zudem aus der Landschaftsschutzgebietskarte oder dem Bayernatlas entnehmen.