Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung
Landschaftsschutzgebiete dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.
Stand: 07.11.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt z. B. Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima oder das Landschaftsbild. Auch aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung kann ein Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Ebenso können Gebiete, in denen eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bewahrt oder wieder eingeführt werden soll, unter Landschaftsschutz gestellt werden. Im Vergleich zu Naturschutzgebieten steht der abiotische Ressourcenschutz im Vordergrund.
Als Selbstverwaltungskörperschaften sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten durch Rechtsverordnung zuständig. Geht das Landschaftsschutzgebiet über das Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Gemeinde hinaus, so ist der Bezirk für den Erlass der Schutzgebietsverordnung zuständig.
Schutzgebiete können in Zonen mit entsprechend abgestuftem Schutz gegliedert werden. Soweit erforderlich kann auch ihre Umgebung geschützt werden.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
In Erlangen stehen ungefähr 45 Prozent des Stadtgebietes unter Landschaftsschutz. Zu den Schutzgebieten gehören alle größeren Wälder und Talbereiche.
In Erlangen gibt es zwei geschützte Landschaftsbestandteile: den Holzweg in Büchenbach und die sogenannte "Riviera" zwischen Ebrardstraße und dem Schwabachgrund. Beide Landschaftsbestandteile verfügen über sandige Böden und bieten unter anderem optimale Bedingungen für die inzwischen sehr selten gewordene Sandnelke. Um die Standorteigenschaften nachhaltig zu sichern, bestehen in den entsprechenden Rechtsverordnungen besondere Bestimmungen, diese können den Verordnungen entnommen werden (siehe "Weiterführende Links").
Für den Erlass von Rechtsverordnungen über Nationalparke ist die Staatsregierung zuständig. Rechtsverordnungen über Naturschutzgebiete werden durch die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung erlassen (siehe unter "Verwandte Themen").
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Gemeinden) sind als untere Naturschutzbehörden für den Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmäler sowie für den Erlass von Rechtsverordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile bis maximal 10 Hektar Größe zuständig. Für geschützte Landschaftsbestandteile größer 10 Hektar sind die höheren Naturschutzbehörden zuständig (siehe unter "Verwandte Themen").
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Landschaftsschutzverordnung Stadt Erlangen
Verordnung Landschaftsbestandteil "Holzweg"
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Holzweg", Stadt Erlangen, Gemarkung Büchenbach
Verordnung Landschaftsbestandteil "Riviera"
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)Viele Handlungen im Landschaftsschutzgebiet bedürfen der Erlaubnis. Diese Handlungen können der Landschaftsschutzverordnung entnommen werden. Fragen zum Thema Landschaftsschutz und Anträge auf Erlaubnis können formlos per Mail an das Umweltamt der Stadt Erlangen geschickt werden. Die Geltungsbereiche der Landschaftsschutzverordnung können Sie zudem aus der Landschaftsschutzgebietskarte oder dem Bayernatlas entnehmen.