Landschaftsschutzgebiete; Beantragung der Festsetzung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Stand: 24.10.2022. Link zum BayernPortal
Informationen
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Landschaftsschutzverordnung Stadt Erlangen
Verordnung über den Schutz von Landschaftsräumen im Bereich der Stadt Erlangen (Landschaftsschutzverordnung)
Verordnung Landschaftsbestandteil "Holzweg"
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Holzweg", Stadt Erlangen, Gemarkung Büchenbach
Verordnung Landschaftsbestandteil "Rivera"
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Sandmagerrasen an der Rivera"
In Erlangen stehen ungefähr 45 Prozent des Stadtgebietes unter Landschaftsschutz. Zu den Schutzgebieten gehören alle größeren Wälder und Talbereiche.
In Erlangen gibt es zwei geschützte Landschaftsbestandteile: den Holzweg in Büchenbach und die sogenannte "Riviera" zwischen Ebrardstraße und dem Schwabachgrund. Beide Landschaftsbestandteile verfügen über sandige Böden und bieten unter anderem optimale Bedingungen für die inzwischen sehr selten gewordene Sandnelke. Um die Standorteigenschaften nachhaltig zu sichern, bestehen in den entsprechenden Rechtsverordnungen besondere Bestimmungen, diese können den Verordnungen entnommen werden (siehe "Weiterführende Links").
Abt. Naturschutz und Landschaftsplanung
Anschrift
Öffnungszeiten
Amt für Umweltschutz und Energiefragen
Amtsleitung: Reiner Lennemann