Landschaftsbestandteil; Festsetzung

Teile der Landschaft, die zwar von besonderer Bedeutung sind, jedoch nicht die strengen Kriterien von z. B. Naturdenkmalen erfüllen, können als Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden.


Stand: 07.11.2024. Link zum BayernPortal

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Fachbereich Naturschutzrecht

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