Datenschutz; Unterrichtung, Beratung und Überwachung in öffentlichen Stellen
Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese haben verschiedene Aufgaben.
Stand: 03.07.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Alle bayerischen Behörden und sonstige bayerische öffentliche Stellen (z. B. Gemeinden, Landratsämter, Regierungen, Kreiskrankenhäuser), die personenbezogene Daten verarbeiten, haben einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten durch mehrere öffentliche Stellen ist möglich, dieser muss kein Mitarbeiter der verantwortlichen Stellen sein und kann auch durch weitere Personen vertreten und unterstützt werden. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten müssen auf eine leicht zugängliche Weise veröffentlicht werden, der Name des behördlichen Datenschutzbeauftragten muss in der Veröffentlichung nicht enthalten sein.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat folgende gesetzlichen Aufgaben:
- Unterrichtung und Beratung
Der Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät den Verantwortlichen und die Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten, er wird in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden - Überwachung
Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten - Beratung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung
Der Datenschutzbeauftragte berät auf Anfrage den Verantwortlichen im Zusammenhang mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung und überwacht deren Durchführung - Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Der Datenschutzbeauftragte arbeitet mit der Datenschutzaufsichtsbehörde zusammen und ist deren Anlaufstelle bei datenschutzrechtlichen Fragen - Unterstützung der Betroffenen
Die Betroffenen können den Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung betreffenden Fragen zu Rate ziehen - Stellungnahme vor dem Einsatz automatisierter Verfahren
Vor einem Einsatz oder einer wesentlichen Änderung eines automatisierten Verfahrens, mit dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist dem behördlichen Datenschutzbeauftragten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben - Stellungnahme zu geplanten Videoüberwachungen
Öffentliche Stellen haben den behördlichen Datenschutzbeauftragten rechtzeitig vor dem Einsatz einer Videoüberwachung zu informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben
Übertragung weiterer Aufgaben
Folgende Aufgaben des Verantwortlichen nach der DSGVO kommen für eine Übertragung auf den behördlichen Datenschutzbeauftragten in Frage:
- Umsetzung der Meldung von Datenpannen an die Aufsichtsbehörde
- Die Koordinierung bei der Umsetzung der Rechte der Betroffenen nach Art. 12 ff. der DSGVO.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Bei Fragen zur Videoüberwachung durch Unternehmen oder Privatpersonen wenden Sie sich bitte an das zuständige Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (https://www.lda.bayern.de/de/thema_videoueberwachung.html). Dort finden Sie auch Informationen rund um das Thema Videoüberwachung durch Unternehmen und Privatpersonen.
Die Datenschutzhinweise der Stadt Erlangen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier: https://erlangen.de/themenseite/recht/datenschutzhinweise
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Datenschutzbeauftragte
Datenschutzbeauftragte: Juliane Kreller
Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Erlangen ist für alle Fragen zuständig, die die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Stadt Erlangen betreffen. Für die Einhaltung des Datenschutzes durch andere öffentliche und private Stellen (zum Beispiel, Polizei, Banken, Versicherung) sind die Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde oder des jeweiligen Unternehmens zuständig. Bei Fragen zur Videoüberwachung durch Unternehmen oder Privatpersonen wenden Sie sich bitte an das zuständige Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (https://www.lda.bayern.de/de/thema_videoueberwachung.html).
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