Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Stand: 15.11.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
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Stadt Erlangen
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91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Abhängig vom jeweiligen Amt und Einrichtung.