Krankenhausversorgung; Sicherstellung
Die Landkreise und kreisfreie Städte müssen die Krankenhausversorgung Ihrer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.
Stand: 11.10.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben den Sicherstellungsauftrag für die Krankenhausversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen dafür sorgen, dass Krankenhäuser für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.
Findet sich kein anderer Träger, müssen sie selbst das Krankenhaus betreiben.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stadt Erlangen
Das Dienstleistungsangebot der Stadt Erlangen ist breit gefächert.
Hier finden Sie die einzelnen Fachdienststellen mit ihrem Leistungsspektrum vor.
Anschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Abhängig vom jeweiligen Amt und Einrichtung.