Gemeinnützige und gewerbliche Sammlung; Anzeige

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von verwertbaren Abfällen aus privaten Haushalten sind vor ihrer beabsichtigten Aufnahme der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Stand: 08.04.2025. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stadt Erlangen

Das Dienstleistungsangebot der Stadt Erlangen ist breit gefächert.
Hier finden Sie die einzelnen Fachdienststellen mit ihrem Leistungsspektrum vor.

Derzeit ist die Telefonvermittlung aus internen Gründen nicht durchgehend besetzt.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Abhängig vom jeweiligen Amt und Einrichtung.