Beschleunigtes Fachkräfteverfahren; Beantragung

Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, das Einreiseverfahren zu verkürzen. Wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, können Unternehmen mit der entsprechenden Vollmacht der betroffenen ausländischen Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen.


Stand: 24.11.2022. Link zum BayernPortal

Informationen

Erforderliche Unterlagen

Für die Unterzeichnung der Vereinbarung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Identität der Fachkraft
    • Farbkopie der Namensseite des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzes der Fachkraft
    • Bescheinigung über das Aufenthaltsrechts in einem anderen EU-Mitgliedstaat der Fachkraft als Farbkopie, bei aktuellem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
  • Bevollmächtigung / Unterbevollmächtigung
    • Unterzeichnete Vollmacht der Fachkraft für den Arbeitgeber zur Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens
    • Untervollmacht auf die bevollmächtigte Person des Arbeitgebers für das beschleunigte Fachkräfteverfahren (Vertretungsbefugnis)
  • Für den Abschluss der Vereinbarung
    • vollständige Kontaktdaten der Fachkraft im Ausland
    • Kontaktdaten des Ansprechpartners des Arbeitsgebers einschließlich eines Stellvertreters
    • ggf. Kontaktdaten des Ansprechpartners des Unterbevollmächtigen einschließlich eines Stellvertreters
    • Geldmittel in Höhe der fälligen Gebühr von 411,00 Euro.

Die vorzulegenden Unterlagen können je nach Aufenthaltszweck stark variieren, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Ausländerbehörde oder die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF).

Formulare

Vollmacht für das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) (Empfänger: Stadt Erlangen)

Authorisation of the employer for the fast-track procedure for skilled workers (Section 81a(1) of the Residence Act)

Untervollmacht als Anlage zu einer Vollmacht nach § 81a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (Empfänger: Stadt Erlangen)

Sub-authorisation as an annex to an authorisation (in accordance with Section 81a (1) of the Residence Act

Vollmacht für Familiennachzug des Ehepartners (§ 81a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz) (Empfänger: Stadt Erlangen)

Authorisation to apply for subsequent immigration of the spouse (Section 81a (4) of the Residence Act)

Vollmacht für Familiennachzug von minderjährigen, ledigen Kindern (§ 81a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz) (Empfänger: Stadt Erlangen)

Authorisation to apply for subsequent immigration of minor, unmarried children (Section 81a(4) of the Residence Act)

Anerkennung von Berufsqualifikationen Ausland - Fragebogen Unternehmen - deutsch/englisch (Empfänger: Stadt Erlangen)

Recognition of foreign professional qualifications- Questionnaire for the Employer
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stadt Erlangen

Das Dienstleistungsangebot der Stadt Erlangen ist breit gefächert.
Hier finden Sie die einzelnen Fachdienststellen mit ihrem Leistungsspektrum vor.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Abhängig vom jeweiligen Amt und Einrichtung.