Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde

Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen.
Stand: 05.03.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte: Juliane Kreller

Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Erlangen ist für alle Fragen zuständig, die die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Stadt Erlangen betreffen. Für die Einhaltung des Datenschutzes durch andere öffentliche und private Stellen (zum Beispiel, Polizei, Banken, Versicherung) sind die Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde oder des jeweiligen Unternehmens zuständig. Bei Fragen zur Videoüberwachung durch Unternehmen oder Privatpersonen wenden Sie sich bitte an das zuständige Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (https://www.lda.bayern.de/de/thema_videoueberwachung.html).

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag: 08:30 – 15:30 Uhr

Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr