Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte bei bayerischen Behörden
Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.
Stand: 05.03.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Sollten Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrem Anliegen an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.
Diese bzw. dieser berät Sie und / oder leitet, soweit Sie damit einverstanden sind, Ihre Anfrage oder Beschwerde an die betroffene Organisationseinheit weiter. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt, d. h. Ihre Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Bei Fragen zur Videoüberwachung durch Unternehmen oder Privatpersonen wenden Sie sich bitte an das zuständige Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (https://www.lda.bayern.de/de/thema_videoueberwachung.html). Dort finden Sie auch Informationen rund um das Thema Videoüberwachung durch Unternehmen und Privatpersonen.
Sie können eine Anfrage bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten bzw. dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde schriftlich, telefonisch oder online stellen. Die Kontaktdaten finden Sie im BayernPortal oder auf der Webseite der jeweiligen Behörde.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Datenschutzbeauftragte
Datenschutzbeauftragte: Juliane Kreller
Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Erlangen ist für alle Fragen zuständig, die die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Stadt Erlangen betreffen. Für die Einhaltung des Datenschutzes durch andere öffentliche und private Stellen (zum Beispiel, Polizei, Banken, Versicherung) sind die Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde oder des jeweiligen Unternehmens zuständig. Bei Fragen zur Videoüberwachung durch Unternehmen oder Privatpersonen wenden Sie sich bitte an das zuständige Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (https://www.lda.bayern.de/de/thema_videoueberwachung.html).
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