Bauantrag kann nun online eingereicht werden

Stand: 26.09.2023

Ein weiterer Schritt zu mehr Bürgerfreundlichkeit beim Bauen in Erlangen: Seit 1. September können Bürgerinnen und Bürger bzw. die beauftragten Planer Bauanträge bequem und zu jeder Zeit online einreichen.

Bund, Länder und Kommunen sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle Verwaltungsleistungen analog und online anzubieten – auch Bauanträge müssen künftig digital möglich sein. Mit der Entwicklung des digitalen Bauantrags durch das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales ist Bayern einen weiteren Schritt hin zur flächendeckenden Digitalisierung gegangen. 

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Die Digitalisierung ist eine große Chance – für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Kommunen. Denn Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt und bearbeitet werden. Ich freue mich, dass nun auch Erlangen dazukommt und damit schon 57 Städte und Landratsämter in Bayern den Digitalen Bauantrag anbieten, bei 45 weiteren läuft der Probebetrieb. Zusammen sind das bereits mehr als zwei Drittel aller bayerischen Bauaufsichtsbehörden. Die Erfahrungen sind rundum positiv: Insgesamt sind an den bislang teilnehmenden Ämtern schon über 9.000 digitale Anträge eingereicht worden.“

„Der Digitale Bauantrag ermöglicht es, Bauanträge über ein Online-Formular direkt bei der Planannahme im Bauaufsichtsamt einzureichen“, erläutert Planungs- und Baureferent Josef Weber. Auch die am Computer entworfenen Pläne können unmittelbar dem Online-Antrag angehängt werden. So können gerade großformatige Pläne direkt aus dem CAD-Programm extrahiert und eingereicht werden, statt diese wie bisher aufwändig auszuplotten und zu falten. 

Zur Vermeidung von Medienbrüchen entfallen bei den meisten Bauvorlagen zudem die sonst notwendigen Unterschriften. Beim Ausfüllen werden zahlreiche Hilfestellungen gegeben, zum Beispiel auf erforderliche Bauvorlagen hingewiesen. Intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, helfen den Nutzern beim Ausfüllen. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden. Auf einzureichende Bauvorlagen wird ausdrücklich hingewiesen. Zudem ermöglicht es der digitale Bauantrag dem Planer, seine ohnehin in einer Software-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen. „Dadurch werden Bauanträge vollständiger und die Bearbeitungszeiten reduziert“, so Mathias Schenkl, Leiter des Bauaufsichtsamts. „Der Digitale Bauantrag ist ein Serviceangebot für alle Antragsteller*innen. Für die „analoge“, persönliche Beratung von Bauherren oder Planern bleiben wir weiterhin ihr Ansprechpartner“, so Schenkl weiter. Außerdem bleibt die bisherige „analoge“ Antragstellung in Papierform weiterhin möglich.

Der digitale Bauantrag ist ein wichtiger Meilenstein der Digitalisierungsaktivitäten der Stadtverwaltung, um das Onlineangebot für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu erweitern. Zwischenzeitlich wurden vom Amt für Digitalisierung und Informationstechnik über 300 Serviceleistungen für alle möglichen Lebenslagen realisiert. Dafür wurde die Stadt Erlangen vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales mit dem Label „Digitales Amt“ ausgezeichnet. Vorrangiges Ziel der Digitalisierung ist es, vor allem auch die Prozesse innerhalb der Verwaltung weiter zu digitalisieren und damit schlanker und effektiver zu machen.

Weitere Informationen unter: Bauaufsichtsamt - Aktuelle Informationen

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Bauaufsichtsamt - Zentrale Planannahme

Hier werden alle eingehenden Anträge entgegengenommen, erfasst und auf Vollständigkeit geprüft. Bauanträge, die wesentliche Mängel aufweisen und dadurch nicht bearbeitungsfähig sind, werden an den Antragsteller zurückgegeben. Eine Abgabe der Pläne bei einzelnen Sachbearbeitern*innen ist nicht mehr möglich. Erst nach Vollständigkeit der Unterlagen werden diese an die Sachbearbeiter*innen weitergegeben. Das heißt erst dann steht fest, wer „Ihren“ Antrag bearbeiten wird.

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Planannahme

Hier werden alle eingehenden Anträge entgegengenommen, erfasst und auf Vollständigkeit geprüft. Bauanträge, die wesentliche Mängel aufweisen und dadurch nicht bearbeitungsfähig sind, werden an den Antragsteller zurückgegeben.

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