Baumbestattungsfeld in Dechsendorf eröffnet
Stand: 22.04.2025
Der Trend zu pflegefreien Gräbern wächst. Das Feld mit neun unterschiedlichen Baumarten umfasst insgesamt 68 Grabplätze.
Die Stadt Erlangen hat am Dechsendorfer Friedhof ein Baumbestattungsfeld (Foto: Standesamt) eröffnet. Das für das Friedhofswesen zuständige Standesamt reagiert damit auf den seit Jahren feststellbaren Trend zu pflegefreien Gräbern.
Lag die Zahl der Urnenbeisetzungen 2017 noch bei 69 Prozent Urnenbeisetzungen, war die Zahl 2024 bereits auf über 80 Prozent gestiegen. Die Hälfte der Bestattungen fand in pflegefreien Gräbern statt, bei denen die Angehörigen sich nicht um die Grabpflege kümmern müssen.
Auf den Erlanger Friedhöfen gibt es verschiedenste pflegefreie Gräber: So sind Bestattungen möglich
- im Hochbeet
- auf der Streuobstwiese
- im Kolumbarium
- als anonyme Beisetzungen oder
- als Baumbestattungen.
Auf sechs der zehn städtischen Friedhöfe gibt es bereits Baumbestattungsfelder. Die Nachfrage nach Baumbestattungen nimmt stetig zu. Denn für viele Menschen ist es eine schöne Vorstellung, dass die Wurzeln eines Baumes von der Asche des Verstorbenen genährt werden und diese somit im Baum weiterleben.
Tafeln mit Namen
Das Ende März neu eröffnete Feld auf dem Dechsendorfer Friedhof mit neun unterschiedlichen Baumarten umfasst insgesamt 68 Grabplätze. Die Angehörigen können sich einen Baum aussuchen. Da Grabschmuck, Kerzen oder Blumen nicht unter die Bäume gelegt werden können, befinden sich am Rande des Grabfeldes Stelen. Auf blattförmigen Tafeln werden dort die Namen angebracht und es gibt die Möglichkeit, Grabschmuck oder Blumen abzulegen.
Rund um die Beerdigung
Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung
Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts
Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung
Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts
Abt. Bestattungs- und Friedhofswesen
Anschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhöfe:
Zeitraum 1. April - 30. September von 7:30 Uhr - 20:00 Uhr
Zeitraum 1. Oktober - 2. November von 7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Zeitraum 3. November - 31. März von 7:30 Uhr - 17:00 Uhr