Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Stand: 13.11.2025. Link zum BayernPortal
Online-Verfahren
Digitaler Friedhofsplan Erlangen
Ab sofort ist der digitale Friedhofsplan für die städtischen Friedhöfe verfügbar. Gezielt können Grabstätten über die Suchfunktion namentlich oder anhand der Grabnummer gefunden werden. Es wird die genaue Lage des Grabes angezeigt. Via GPS kann man sich auf direktem Weg zu dem gesuchten Grab führen lassen. Zudem gibt es Informationen über freie Grabstätten.
Bestattung anmelden
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Bestattung anmelden.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").
Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Ein Platz gegen Einsamkeit. Begegnungsbänke auf dem Friedhof laden in einem respektvollen und diskreten Rahmen ein, miteinander ins Gespräch zu kommen.
Der Wunsch nach Gesellschaft und Nähe begleitet uns alle. Doch manchmal ist es eine echte Herausforderung, diese Momente im Alltag zu finden. Das Gefühl der Einsamkeit begegnet uns vor allem in Stresssituationen, bei persönlichen Verlusten oder durch Veränderungen im gesellschaftlichen Leben.
Um dem entgegenzuwirken, hat die Stadt Erlangen eine Initiative ins Leben gerufen: die B(P)lauderbänke. Dabei handelt es sich um Begegnungsbänke auf dem Friedhof, die durch ihre freundliche blaue Farbe auffallen (Foto: Standesamt). Sie laden ein, Platz zu nehmen und miteinander ins Gespräch zu treten und Gedanken sowie Ideen auszutauschen. Sie setzen sich auf die Bank? Damit signalisieren Sie Anderen: "Setz dich gerne zu mir und sprich mich an. Ich bin offen für ein Gespräch und freue mich über Austausch." Die Begegnungsbänke stehen nicht nur Friedhofsbesucher*innen offen. Sie sind für alle Menschen da, die sich nach einem Gespräch sehnen oder einfach nur in Gesellschaft sein möchten. Die B(P)lauderbänke finden Sie im Grabfeld 51 und 54 auf dem Zentralfriedhof.
Der Friedhof als traditioneller Ort der Stille und des Gedenkens bietet mit den Bänken eine besondere Gelegenheit, in einem respektvollen und diskreten Rahmen miteinander ins Gespräch zu kommen. Gerade in Zeiten zunehmender Einsamkeit sind Orte wie diese von unschätzbarem Wert.
Seien Sie Teil der Veränderung – setzen Sie sich!
- Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.
Aufgaben der Gemeinden beim Vollzug des Bestattungsgesetzes (BestBek)
Satzungen und Verordnungen der Gemeinde
Abt. Bestattungs- und Friedhofswesen
Tel. Bestattungswesen: +(49) 09131 / 86 - 2973/2209/2206
Tel. Friedhofswesen: +(49) 09131 / 86 - 1990
Anschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhöfe:
Zeitraum 1. April - 30. September von 7:30 Uhr - 20:00 Uhr
Zeitraum 1. Oktober - 2. November von 7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Zeitraum 3. November - 31. März von 7:30 Uhr - 17:00 Uhr