Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.
Stand: 09.08.2024. Link zum BayernPortal
Online Verfahren
Digitaler Friedhofsplan Erlangen
Ab sofort ist der digitale Friedhofsplan für die städtischen Friedhöfe verfügbar. Gezielt können Grabstätten über die Suchfunktion namentlich oder anhand der Grabnummer gefunden werden. Es wird die genaue Lage des Grabes angezeigt. Via GPS kann man sich auf direktem Weg zu dem gesuchten Grab führen lassen. Zudem gibt es Informationen über freie Grabstätten.
Bestattung anmelden
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Bestattung anmelden.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Abt. Bestattungs- und Friedhofswesen
Tel. Bestattungswesen: +(49) 09131 / 86 - 2973/2209/2206
Tel. Friedhofswesen: +(49) 09131 / 86 - 1990
Anschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr