Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
Stand: 09.01.2024. Link zum BayernPortal
Online Verfahren
Digitaler Friedhofsplan Erlangen
Ab sofort ist der digitale Friedhofsplan für die städtischen Friedhöfe verfügbar. Gezielt können Grabstätten über die Suchfunktion namentlich oder anhand der Grabnummer gefunden werden. Es wird die genaue Lage des Grabes angezeigt. Via GPS kann man sich auf direktem Weg zu dem gesuchten Grab führen lassen. Zudem gibt es Informationen über freie Grabstätten.
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Abt. Bestattungs- und Friedhofswesen
Tel. Bestattungswesen: +(49) 09131 / 86 - 2973/2209/2206
Tel. Friedhofswesen: +(49) 09131 / 86 - 1990
Anschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr