Baumschutzverordnung
Stand: 14.04.2023
Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Erlangen (Baumschutzverordnung) vom 10.03.1988 i. d. F. vom 31.03.2011
§ 1 Schutzzweck, Schutzgebiet
§ 2 Schutzgegenstand
§ 3 Verbote
§ 4 Befreiungen
§ 5 Ausgleichszahlungen, Ersatzpflanzungen, Pflegemaßnahmen
§ 6 Bemessungsgrundsätze
§ 7 Sonstige Einzelanordnungen
§ 8 Bewehrungsvorschrift
§ 9 Inkrafttreten
Anhang zu § 6 der Baumschutzverordnung der Stadt Erlangen vom 10.03.1988
Baumschutzkarte, Stand: März 2011
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Umweltschutz und Energiefragen.
Baumschutzverordnung
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Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
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