Amt für Umweltschutz und Energiefragen
Amtsleitung: Reiner Lennemann
Anschrift
Öffnungszeiten
Es wurden 18 Serviceleistungen gefunden
Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.
Artenschutzrecht; Informationen zum Vollzug
Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet. Deshalb regeln völkerrechtliche Verträge, EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht den Handel mit gefährdeten Arten. Sie schützen aber auch vor Zugriffen auf diese Arten und ihre Lebensstätten/Standorte in freier Natur.
Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung
Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes
Immissionsschutz; Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige
Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen
Auch für genehmigte Anlagen kann die zuständige Behörde nachträglich Anordnungen erlassen.
Immissionsschutz; Prüfung und Überwachung von Anlagen
Insbesondere genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig daraufhin kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Genehmigungsbescheid entsprechen. Daneben können sie aus besonderem Anlass überprüft werden.
Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
Bestimmte Betriebe mit besonders großem Gefahrenpotenzial (Betriebsbereiche) unterliegen der Störfall-Verordnung.
Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung
Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Naturgenuss und Erholung; Informationen zum Betreten der freien Natur
Naturschutz; Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit
Naturschutz; Erstellung von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren
Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden erstellen Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren.
Pflanzenschutz; Allgemeine Hinweise
Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung
Die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen wird gezielt honoriert.
Waldbrandüberwachung; Organisation der Luftbeobachtung
Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.
Artenschutzrecht; Informationen zum Vollzug
Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet. Deshalb regeln völkerrechtliche Verträge, EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht den Handel mit gefährdeten Arten. Sie schützen aber auch vor Zugriffen auf diese Arten und ihre Lebensstätten/Standorte in freier Natur.
Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung
Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes
Immissionsschutz; Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige
Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen
Auch für genehmigte Anlagen kann die zuständige Behörde nachträglich Anordnungen erlassen.
Immissionsschutz; Prüfung und Überwachung von Anlagen
Insbesondere genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig daraufhin kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Genehmigungsbescheid entsprechen. Daneben können sie aus besonderem Anlass überprüft werden.
Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
Bestimmte Betriebe mit besonders großem Gefahrenpotenzial (Betriebsbereiche) unterliegen der Störfall-Verordnung.
Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung
Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Naturgenuss und Erholung; Informationen zum Betreten der freien Natur
Naturschutz; Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit
Naturschutz; Erstellung von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren
Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden erstellen Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren.
Pflanzenschutz; Allgemeine Hinweise
Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung
Die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen wird gezielt honoriert.