Bayerische Gleichstellungsbeauftragte tagten in Erlangen

Stand: 30.04.2024

Der gemeinsame Austausch gerade angesichts aktueller Entwicklungen wieder von zentraler Wichtigkeit.

Am 16. und 17. April kamen 49 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus bayerischen Kommunen in Erlangen zu ihrer Jahressitzung zusammen. Ziel war es, 

  • Erfahrungen zu teilen
  • sich zu Gleichstellungsthemen fortzubilden sowie 
  • untereinander Informationen auszutauschen. 

Warum der Austausch so wichtig ist 

Der gemeinsame Austausch über die Aufgaben und Herausforderungen ist gerade angesichts aktueller Entwicklungen wieder von zentraler Wichtigkeit. Gleichstellungsarbeit erfährt auf Landesebene und in Kommunen deutlichen Widerstand, wie die von der Staatsregierung immer wieder verschobene Novellierung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes sowie das „Gender Verbot“ in Bayern zeigen. Claudia Wolter, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Erlangen-Höchstadt, LAG-Sprecherin und Mitorganisatorin der Tagung. „In der jährlichen Sitzung werden inhaltliche Schwerpunkte gesetzt, Grundsatzentscheidungen gefällt, Beschlüsse gefasst und es gibt viele Möglichkeiten des gegenseitigen Austausches."

Worüber beraten und diskutiert wurde 

Unterstützung bietet die Bundesstiftung Gleichstellung Berlin. Deren Direktorin Lisi Maier hat bei der Sitzung gesprochen. Die Stiftung informiert, stärkt die Praxis und unterstützt bei der Entwicklung neuer Projekte. 

Gruppenfoto 49 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.So sollen in Erlangen Erfahrungsaustausch stattfinden sowie Unterstützungsmöglichkeiten für Bayern erfasst werden. Weitere Themen in diesem Jahr waren

  • die Rechtslage von Schwangerschaftsabbrüchen
  • die Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie 
  • die im September anstehende Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft in Würzburg.

Das sagt die städtische Gleichstellungsbeauftragte Christina Nießen-Straube

„Gleichstellungsbeauftragte sind oft Einzelkämpferinnen, die innerhalb ihrer Arbeit viel Gegenwehr erfahren. Ein aktuelles Beispiel ist die Unsicherheit durch das Verbot von Gender-Sonderzeichen in Bayern, auch wenn dieses für Kommunen formal nicht gilt. Wenn wir ausnahmslos alle Menschen ansprechen möchten, dann brauchen wir in manchen Situationen den Genderstern, weil es nicht für alle Formulierungen geschlechtsübergreifende Begriffe gibt. Die Verwendung einer geschlechtersensiblen Sprache – und damit auch der Genderstern – ist eine gleichstellungspolitische Errungenschaft. Solche immer wieder erneut zu erkämpfen, ist ermüdend. Die jährlichen Treffen auf der Sitzung der LAG sind für uns als Gleichstellungsbeauftragte daher auch deshalb ausgesprochen wichtig, weil wir hier sehr viel gegenseitige Unterstützung erhalten. Wir erfahren hier, dass sich unser täglicher Einsatz für eine tatsächliche Gleichstellung Menschen aller Geschlechter trotz aller Widerstände immer wieder lohnt!“

Was kommunale Gleichstellungsbeauftragte machen

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag, die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gleichberechtigung der Geschlechter voranzubringen. Sie vernetzen sich in der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen (LAG).


Foto: Harald Sippel

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