Bayernweiter Lärmaktionsplan fertiggestellt
Stand: 15.08.2024
Dauerhafter Lärm ist nicht nur störend und belastend, sondern kann ernsthafte gesundheitliche Folgen haben. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Europäische Union die EG-Richtlinie 2022/49/EG erlassen. Sie fordert die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.
Im Rahmen dieser Richtlinie sind regelmäßig alle fünf Jahre Lärmkartierungen durchzuführen. Und es sind Lärmaktionspläne zu erstellen. Jetzt ist der vierte bayernweite Lärmaktionsplan fertiggestellt. Er kann im Internet unter www.umgebungslaerm.bayern.de angesehen werden. Darauf macht die Regierung von Oberfranken aufmerksam. Die Behörde mit Sitz in Bayreuth ist für das Thema im gesamten Freistaat zuständig.
Wie geht es jetzt weiter?
Mit dem Lärmaktionsplan werden auch die Ergebnisse der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur bayernweiten Lärmaktionsplanung bekannt gegeben. Die zugehörige Lärmkartierung ist im UmweltAtlas Bayern abrufbar. In den folgenden Monaten wird die Regierung von Oberfranken die am stärksten betroffenen Gemeinden beraten, welche Maßnahmen vor Ort zur effektiven Lärmreduzierung ergriffen werden können. Das Umweltbundesamt sammelt alle deutschen Lärmaktionspläne und übermittelt diese an die Europäische Union.
Warum gibt es den Lärmaktionsplan?
Er hat das Ziel, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger
- bestehende Lärmprobleme zu analysieren und zu bewerten
- Maßnahmen für eine effektive Lärmminderung zu entwickeln
- ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
In Bayern ist die Regierung von Oberfranken zuständig für die Erstellung des Lärmaktionsplans:
- für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen
- für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen.
Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.
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