Erschließungsbeitragssatzung
Stand: 23.11.2022
Satzung der Stadt Erlangen über die Erhebung des Erschließungsbeitrages nach dem Baugesetzbuch - BauGB (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 26.06.1987 i. d. F. vom 07.03.2012
§ 1 Erschließungsbeitrag
§ 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen
§ 3 Umfang des Erschließungsaufwandes
§ 4 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
§ 5 Art der Abrechnung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
§ 6 Gemeindeanteil und Abrechnungsgebiet
§ 7 Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
§ 8 Grundstücke an mehreren Erschließungsanlagen und Eckgrundstücke
§ 9 Kostenspaltung (§ 127 Abs. 3 BauGB)
§ 10 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen (§ 132 Nr. 4 BauGB)
§ 11 Vorausleistungen
§ 12 Ablösung
§ 13 Inkrafttreten
Anlage zu § 4 Abs. 1
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Tiefbauamt.
Erschließungsbeitragssatzung
Erschließungsbeitragssatzung
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
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Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr