Erschließungsbeitragssatzung

Stand: 23.11.2022

Satzung der Stadt Erlangen über die Erhebung des Erschließungsbeitrages nach dem Baugesetzbuch - BauGB (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 26.06.1987 i. d. F. vom 07.03.2012

§ 1 Erschließungsbeitrag
§ 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen
§ 3 Umfang des Erschließungsaufwandes
§ 4 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
§ 5 Art der Abrechnung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
§ 6 Gemeindeanteil und Abrechnungsgebiet
§ 7 Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
§ 8 Grundstücke an mehreren Erschließungsanlagen und Eckgrundstücke
§ 9 Kostenspaltung (§ 127 Abs. 3 BauGB)
§ 10 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen (§ 132 Nr. 4 BauGB)
§ 11 Vorausleistungen
§ 12 Ablösung
§ 13 Inkrafttreten

Anlage zu § 4 Abs. 1

Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Tiefbauamt.

pdf, 240 KB

Erschließungsbeitragssatzung

Satzung der Stadt Erlangen über die Erhebung des Erschließungsbeitrages nach dem Baugesetzbuch - BauGB (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 26.06.1987 i. d. F. vom 07.03.2012

Rechtsamt

Amtsleitung: Frau Juliane Kreller

Wichtige Hinweise des Rechtsamts

Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr