Fahrradstraßen in Erlangen
Stand: 19.06.2024
In Erlangen wurden bisher zehn Fahrradstraßen ausgewiesen, für die nun neue Leitlinien zur einheitliche Gestaltung verabschiedet wurden.
Die Fahrradstraßen Bayernstraße und Pommernstraße in neuem Design (Quelle: Gunther Heintzen)
Fahrradstraßen sind Straßen, die grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten sind. Darüber hinaus kann die Nutzung auch für andere Fahrzeuge zugelassen werden. Gleichzeitig soll eine Fahrradstraße dem Radverkehr einen komfortablen Verkehrsfluss und eine angemessene Geschwindigkeit ermöglichen, weshalb sie an Kreuzungen zumeist Vorrang erhalten sollen.
Fahrradstraßen haben sich seit ihrem ersten Einsatz 1978 in der Freien Hansestadt Bremen als geeignetes und sicheres Element für den Radverkehr erwiesen.
Radfahrende dürfen dort nicht behindert werden. Andere Fahrzeuge müssen Radfahrenden ausweichen und ihnen eine ungehinderte Fahrt ermöglichen. Die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 30 km/h. Radfahrende dürfen außerdem nebeneinander fahren.
Ja, bisher wurden zehn Fahrradstraßen ausgewiesen.
Derzeit sind folgende Straßen in Erlangen mindestens in Teilabschnitten Fahrradstraßen:
- Bayernstraße
- Damaschkestraße
- Lange Zeile
- Leipziger Straße
- Michael-Vogel-Straße
- Pommernstraße
- Schirrhof
- Schronfeld
- Universitätsstraße
- Wöhrmühle
Durch Klick auf den Button können Sie den Übersichtsplan zu den bereits eingerichteten Fahrradstraßen herunterladen.
Wichtig für die Gestaltung einer Fahrradstraße ist, dass sie als solche erkannt wird, um für die nötige objektive wie subjektive Sicherheit zu sorgen. Es gibt unter anderem Markierungselemente, die im Sinne eines Corporate Designs auch die Wiedererkennung der Fahrradstraße für alle Verkehrsteilnehmenden fördern sollen:
- Das bisher schon eingesetzte Fahrradstraßen-Piktogramm wird in seiner Gestaltung beibehalten, jedoch in einer größeren Ausführung von 2,00 x 2,00 m markiert.
- Zur Verdeutlichung der Führung der Fahrradstraßen wird in Längsrichtung durchgängig und beidseitig ein durchgezogener roter Breitstrich markiert. In Bereichen mit regelmäßigem Parken am Fahrbahnrand wird der rote Breitstrich in Fahrtrichtung links neben den parkenden Kfz und mit einem Sicherheitsabstand von 0,50 m markiert. Zudem werden die Bereiche, die zum Parken gedacht sind, zusätzlich mit einer Fahrbahnbegrenzung (Z 295, weiße durchgezogene Linie) zur Fahrbahn abgegrenzt. Die Fahrbahnbegrenzung macht den Bereich zum Seitenstreifen, hat aber keine Auswirkung auf das Parken.
- Zur Verdeutlichung der Vorfahrtsregelung sollen die Kreuzungen entlang einer Fahrradstraße einheitlich und deutlich ausgestaltet werden. Deshalb wird neben der vorfahrtregelnden Beschilderung die Fahrradstraße im Kreuzungsbereich mit einer roten Fläche markiert.
Nein, leider noch nicht. Manche Fahrradstraßen sind zwar mit der verkehrsrechtlich erforderlichen Beschilderung (siehe Abb.) versehen, verfügen aber noch nicht über die besondere Ausgestaltung. Im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss am 19. Februar 2019 wurden neue Leitlinien für die einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen verabschiedet.
Nach und nach wird für die bestehenden Fahrradstraßen der neue Gestaltungsleitfaden umgesetzt. Dabei kann es z.B. aufgrund der Trocknungszeiten der Markierung dazu kommen, dass zeitweise Kreuzungen nur die rote Fläche aufweisen.
Bitte beachten: Durch die Markierung erfolgt keine Aussage zur Verkehrsregelung. Dafür sind alleine die vorhandene Beschilderung und weißen Markierungen maßgebend.
Ja. In Zukunft wird die Ausweisung weiterer neuer Fahrradstraßen geprüft, die sich in das Plannetz Radverkehr des Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätplanes 2030 der Stadt Erlangen einfügen.
Ausführliches zum verkehrsplanerischen Element von Fahrradstraßen, ihrer Entwicklung und ihrer Umsetzung in anderen Kommunen gibt es im Praxis-Leitfaden des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu).
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