Feststellung einer Behinderung
Stand: 29.09.2023
Informationen zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) sowie Entscheidung über weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.
Kontakt
Zentrum Bayern Familie und Soziales- Regionalstelle Mittelfranken
Bärenschanzstraße 8a
90429 Nürnberg
Tel. (09 11) 9 28 – 0
Fax (09 11) 9 28 1901
E-Mail: poststelle.mfr@zbfs.bayern.de
Internet: www.zbfs.bayern.de
Angebot
- Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) sowie Entscheidung über weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
- Ausstellung und Änderungen von Schwerbehindertenausweisen
- Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr
- Beratung zum Antragsverfahren und den Nachteilsausgleichen
- Broschüren zu den Rechten der schwerbehinderten Menschen
- Gewährung von Blindengeld
Antragsformulare können telefonisch angefordert oder online bestellt werden: www.schwerbehindertenantrag.bayern.de
Rechtliche Grundlage
Die Feststellung einer Behinderung erfolgt nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Broschüre mit den Inhalten dieser Verordnung herausgegeben. Sie kann bestellt werden unter: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Versorgungsmedizin/Anhaltspunkte-fuer-aerztliche-Gutachtertaetigkeit/anhaltspunkte-fuer-aerztliche-gutachtertaetigkeit-art.html