Wegweiser für Menschen mit Behinderung
Der Beratungswegweiser gibt einen Überblick über die Vielzahl der professionellen und ehrenamtlichen Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten und ist damit eine Ergänzung des Erlanger Stadtplanes und Stadtführers für behinderte Menschen.
In den einzelnen Kapiteln finden Sie Adressen und Angebote von Einrichtung. Aufgenommen wurden alle uns bekannten Organisationen, Verbände, Einrichtungen und Selbsthilfegruppen, die die Kurzinformation ihres Angebotes zur Verfügung gestellt haben.
Wegweiser
Feststellung einer Behinderung
Menschen mit Schwerbehinderung können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Der Antrag ist zu stellen beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Nürnberg.
Feststellung einer Behinderung
Menschen mit Schwerbehinderung können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Der Antrag ist zu stellen beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Nürnberg.
Die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung berät Betroffene, Angehörige und Interessierte rund um das Thema Behinderung. Das Beratungsangebot ist kostenfrei, neutral, unterliegt der Schweigepflicht und erfolgt auf Wunsch auch anonym.
Die Beratungsstelle ist Montag, Dienstag und Donnerstag besetzt.
Hinterlassen Sie gerne auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie zuverlässig zurück.
Tel: +49 (0)9131 / 86- 2498
Adresse: Nägelsbachstraße 38, Erdgeschoss, Raum 23
E-Mail: behindertenberatung@stadt.erlangen.de
Im Mittelpunkt der individuellen Beratung stehen die Bedürfnisse und Wünsche der Ratsuchenden bzw. Interessierten. Ziel ist, die Hilfestellung zu geben, sodass Leben und Alltag (wieder) so selbständig wie möglich gestaltet und bewältigt werden können. Eine vertrauensvolle und respektvolle Haltung ist dabei selbstverständlich.
Beratungsinhalte rund um das Thema Behinderung können zum Beispiel sein:
- Persönliche Sorgen, Konflikte und Fragestellungen
- Unterstützung für selbstbestimmtes Wohnen und Leben
- Erstinformation und Orientierungshilfe zu sozialrechtlichen Fragen.
Im Bedarfsfall wird an weiterführende Fachdienst- und Beratungsstellen vermittelt.
Drogen- und Suchtberatungsstelle der Stadt Erlangen
Tel: +(49) 09131 / 86 - 2295
E-Mail: drogenberatung@stadt.erlangen.de
Erreichbarkeit:
Montag: 8:00 -12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 8:00 -12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 -12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 -12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 -12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Offene Sprechstunde (ohne Anmeldung):
Montag: 15:00 - 16:00
Dienstag: 11:00 - 12:00
Die Familienstützpunkte Anger und Büchenbach sind für alle Eltern und Familien in diesem Stadtteil da. Haben Sie Fragen,
Anliegen oder Sorgen rund um Erziehung, Familie, Partnerschaft oder die Entwicklung Ihrer Kinder? Wir
beraten sie gerne. Wir sagen Ihnen, wo es in Erlangen noch weitere Informationen, Rat und Hilfe gibt.
Erreichbarkeit
Familienstützpunkt Anger
Im Stadtteilhaus, Isarstraße 12, 91052 Erlangen, 1. OG
Donnerstag 15:00 - 16:30 (außer in den Schulferien)
Tel: +(49) 09131 / 4803927
Familienstützpunkt Büchenbach
Im gowi.27, Goldwitzerstraße 27, 91056 Erlangen, EG
Donnerstag 15:00 - 16:30 (außer in den Schulferien)
Tel: +(49) 09131 / 86 - 3537
Die Telefonseelsorge ist Tag und Nacht, 24 Stunden erreichbar. Der Anruf ist anonym & kostenfrei.
Tel: +(49) 0800 / 111 0 111
Kindergärten
Kindergarten Rötelheimpark - integrativ
In unserem Kindergarten werden 80 Kinder bis zur Einschulung in 4 Gruppen betreut. 20 Plätze sind für Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf vorgesehen.
Waldorf-Kindergarten Pfaffweg
Der Waldorf-Kindergarten im Pfaffweg beherbergt eine Kindergruppe.
Kindergarten Rötelheimpark - integrativ
In unserem Kindergarten werden 80 Kinder bis zur Einschulung in 4 Gruppen betreut. 20 Plätze sind für Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf vorgesehen.
Waldorf-Kindergarten Pfaffweg
Der Waldorf-Kindergarten im Pfaffweg beherbergt eine Kindergruppe.
Service
Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Der Freistaat Bayern fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung.
Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen; Meldung von Missständen und Beratung
Sie können Missstände in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe bei der Fachstelle, die bei der Kreisverwaltungsbehörde angesiedelt ist, melden. Diese berät u.a. Bewohner/-innen, An- und Zugehörige sowie Einrichtungen, Wohnformen und Träger
Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.
Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung
Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Der Freistaat Bayern fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung.
Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen; Meldung von Missständen und Beratung
Sie können Missstände in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe bei der Fachstelle, die bei der Kreisverwaltungsbehörde angesiedelt ist, melden. Diese berät u.a. Bewohner/-innen, An- und Zugehörige sowie Einrichtungen, Wohnformen und Träger
Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.
Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung
Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
Helfen Sie uns, den Wegweiser zu verbessern
Der Beratungswegweiser erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir bitten Sie um Ihre Meinung zu den Beiträgen und freuen uns über jede Anregung und Ergänzung, die wir bei einer aktualisierten Neuauflage gerne berücksichtigen. Wir danken allen, die mit ihren Anregungen dazu beigetragen haben, diesen Wegweiser entstehen zu lassen.
E-Mail: behindertenberatung@stadt.erlangen.de
Letzte Aktualisierung des Wegweisers: September 2021
Kontakt
Inklusion
Wir gehören zum Büro für Chancengleichheit und Vielfalt. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie Beratung im Bereich Inklusion benötigen.
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Öffnungszeiten
zusätzlich individuelle Terminvereinbarung