Glücksspiel

Stand: 27.09.2022

Die Durchführung von Glücksspielveranstaltungen muss genehmigt werden.

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Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Führungszeugnis, Geldspielgeräte, Gewerbezentralregisterauszug, Gewinnspielgeräte, Spielhalle, Spielhallenbetreib, Spielkasino, Warenspielgeräte, Geldspielgeräte, Glücksspiel, OASIS, Aufstellerlaubnis, Geeignetheitsbestätigung

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Glücksspiel, Tombola, Verlosung, Tombola, Glücksspiel, Lotterie, Ausspielung, Los, Lose

Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Serviceleistung, Geldspielautomaten, Geschicklichkeitsspiele, Spielhalle, Spielhallenbetreib, Spielhallenerlaubnis, Spielkasino, Spielhalle, Glücksspiel, Geldspielgeräte

Spielhalle; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Sachbearbeitung Glücksspielrecht

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung:

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr