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Spielhalle; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Stand: 22.05.2026. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Abgabe des Sozialkonzeptberichts

Sie können den Bericht zur Umsetzung des Sozialkonzepts gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 GlüStV 2021 bzw. gemäß dem Sozialkonzept online übermitteln.

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

Sie können die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhallen ach § 24 Abs. 1 GlüStV 2021 i. V. m. Art. 10 Abs. 1 AGGlüStV online beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Glücksspielrecht

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung:

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr