Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.


Stand: 21.08.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Tombola, Lotterie, Ausspielung; Erlaubnis oder Anzeige zur Durchführung beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Erlaubnis zur Durchführung einer Tombola, Lotterie oder kleinen Ausspielung online beantragen bzw. Anzeige online übermitteln.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Veranstaltungen

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91052 Erlangen

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