Glücksspiel; Durchführung der Aufsicht

Die Aufsichtsbehörden überwachen die Erfüllung der mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zusammenhängenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und wirken darauf hin, dass die Veranstaltung oder Vermittlung unerlaubten Glücksspiels und die Werbung dafür unterbleiben.


Stand: 05.07.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Eignung des Aufstellortes; Erteilung einer Bestätigung beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Bestätigung für die Eignung des Aufstellortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Glücksspielrecht

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung:

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr