Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Stand: 03.01.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Eignung des Aufstellortes; Erteilung einer Bestätigung beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Bestätigung für die Eignung des Aufstellortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Glücksspielrecht

Anschrift

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91052 Erlangen

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