Grünanlagensatzung
Stand: 23.11.2022
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Erlangen (Grünanlagensatzung) vom 27.01.1989 i. d. F. vom 26.03.2008
§ 1 Gegenstand der Satzung
§ 2 Verhalten in den Grünanlagen
§ 3 Benutzungssperre
§ 4 Ausnahmen
§ 5 Beseitigungspflicht
§ 6 Anordnungen
§ 7 Platzverweis
§ 8 Haftung
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Inkrafttreten
Lageplan zu § 2 Abs. 3 (Stand: 30.01.2006)
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung.
Grünanlagensatzung
Grünanlagensatzung - Plan
Grünanlagensatzung
Grünanlagensatzung - Plan
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr