Kostenerstattung BauGB

Stand: 23.11.2022

Satzung der Stadt Erlangen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135 a - 135 c Baugesetzbuch (BauGB) - KostenErstS - vom 11.12.2000

§ 1 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
§ 2 Umfang der erstattungsfähigen Kosten
§ 3 Entstehen der Erstattungspflicht
§ 4 Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
§ 5 Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
§ 6 Anforderung von Vorauszahlungen
§ 7 Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages
§ 8 Ablösung
§ 9 Inkrafttreten

Anlage 1 zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Erlangen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a - 135c Baugesetzbuch (BauGB)
Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Erlangen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a - 135c Baugesetzbuch (BauGB)

Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Umweltschutz und Energiefragen.

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Kostenerstattung BauGB

Satzung der Stadt Erlangen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135 a - 135 c Baugesetzbuch (BauGB) - KostenErstS - vom 11.12.2000

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Amtsleitung: Frau Juliane Kreller

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