Kostenerstattung BauGB
Stand: 23.11.2022
Satzung der Stadt Erlangen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135 a - 135 c Baugesetzbuch (BauGB) - KostenErstS - vom 11.12.2000
§ 1 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
§ 2 Umfang der erstattungsfähigen Kosten
§ 3 Entstehen der Erstattungspflicht
§ 4 Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
§ 5 Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
§ 6 Anforderung von Vorauszahlungen
§ 7 Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages
§ 8 Ablösung
§ 9 Inkrafttreten
Anlage 1 zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Erlangen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a - 135c Baugesetzbuch (BauGB)
Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Erlangen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a - 135c Baugesetzbuch (BauGB)
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Umweltschutz und Energiefragen.
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Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
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