Marktgebührensatzung
Stand: 24.11.2022
Gebührensatzung zur Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktgebührensatzung) vom 12.12.2019
§ 1 Gebührenerhebung
§ 2 Benutzungsgebühren
§ 3 Entstehen der Gebührenpflicht
§ 4 Fälligkeit der Gebührenschuld
§ 5 Gebührenschuldner*in
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Inkrafttreten
Gebührentabelle zu § 2 Abs. 1
Die Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktsatzung) finden Sie hier: Marktsatzung
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Liegenschaftsamt.
Marktgebührensatzung
Marktgebührensatzung
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr