Marktsatzung
Stand: 20.06.2023
Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktsatzung) vom 27.10.2016 i. d. F. vom 28.11.2019
I. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
§ 1 Öffentliche Einrichtung
§ 2 Platz der Märkte
§ 3 Zutritt zu den Märkten
§ 4 Kriegsspielzeug
§ 5 Zulassung zu den Märkten
§ 6 Zuweisung der Standplätze
§ 7 Auf-, Abbau und Betrieb
§ 8 Verkaufseinrichtungen
§ 9 Verhalten auf den Märkten
§ 10 Sauberhalten der Märkte
II. Abschnitt Märkte
§ 11 Wochenmarkt
§ 12 Lichtmess- und Augustmarkt
§ 13 Weihnachts- und Christbaummarkt
III. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 14 Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
§ 15 Ausnahmen
§ 16 Ordnungswidrigkeiten
§ 17 Inkrafttreten
Die Gebührensatzung zur Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktgebührensatzung) finden Sie hier: Marktgebührensatzung
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Liegenschaftsamt.
Marktsatzung
Marktsatzung
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr