Pilotprojekt Parkraumkonzept Bohlenplatz
Stand: 03.03.2025
Die Stadt Erlangen plant, das Parkraumangebot am Bohlenplatz durch ein Pilotprojekt neu zu strukturieren. Der ursprünglich für Anfang Oktober 2024 geplante Start des Pilotprojekts verschiebt sich auf den Sommer des Jahres 2025 (voraussichtlich Juli).
Impulsgeber für das Pilotprojekt sind der Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 (VEP 2030) und das darauf basierende Parkraumkonzept.
Im Rahmen diese Parkraumkonzepts, das 2020 beauftragt wurde und sich mit Maßnahmen zum klimafreundlichen Umgang mit dem ruhenden Verkehr auseinandersetzt, wurde festgehalten, dass die Parkraumbewirtschaftungsformen in der Innenstadt anzupassen sind. Hierzu gehört unter anderem die Integration von Ladezonen in der Innenstadt. Das Dauerparken soll in der Innenstadt unterbunden werden und stattdessen in Parkhäuser oder auf Parkplätze verlagert werden. Eine weitere Herausforderung ist, dass die Breite der Gehwege in vielen Straßenzügen der Innenstadt nicht den Vorgaben zur Barrierefreiheit entspricht. Um auf Gehwegen den erforderlichen Raum hinsichtlich der Barrierefreiheit zu schaffen, muss das Parken gegebenenfalls umstrukturiert werden.
Durch die Umsetzung eines Pilotprojekts sollen die Maßnahmen unter Berücksichtigung einer intensiven Beteiligung der Bürgerschaft und Interessensvertretungen zunächst für einen bestimmten Zeitraum erprobt werden. Bei Bedarf kann das Konzept in einem zweiten Schritt angepasst werden. Am 10.04.2024 und am 14.05.2024 fanden zwei Arbeitskreise mit Vertretungen der Interessensgruppen aus dem Projektgebiet statt. In den Arbeitskreissitzungen waren Teilnehmende von IHK, Einzelhandelsverband, Kreishandwerkerschaft, Studierendenvertretung, Anwohnerschaft, Gastronomie, Stadtteilbeirat, VCD, Inklusionsbeauftragte und städtischer Verwaltung. Bei der ersten Sitzung wurde über das Pilotprojekt informiert sowie erste Anregungen für ein neues Parkraumkonzept eingefangen. In der zweiten Sitzung wurden konkret einzelne Umsetzungsszenarien diskutiert.
Als weiteres Beteiligungsformat lief bis zum 02.06.2024 eine Online-Umfrage zum Pilotprojekt. An dieser konnten alle Interessierten teilnehmen. Die Umfrage wurde über Social-Media, die Erlanger Nachrichten, mit Plakaten im Projektgebiet sowie mittels Briefsendung an die Anwohnenden beworben. An der Umfrage haben 444 Personen teilgenommen. Die Ergebnisse der Online-Umfrage sind in folgender PDF Datei zu finden (PDF Datei – Poster Online Beteiligung). Die Ergebnisse des Arbeitskreises und der Online-Umfrage wurden vom für das Pilotprojekt engagierten Gutachterbüro in drei Konzeptvarianten gegossen.
In einem weiteren Beteiligungsschritt wurden im Rahmen einer großen Öffentlichkeitsbeteiligung am 12.06.2024 im Kreuz+Quer am Bohlenplatz die Bestandsaufnahme und die drei Varianten für eine Neuordnung der Parkraumaufteilung im Untersuchungsraum Bohlenplatz vorgestellt. Die Veranstaltung lief von 16 bis 19 Uhr. Während dieses Zeitraums haben rund 120 Anwohnende, Gewerbetreibende sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger die Chance genutzt, an drei Marktständen die verschiedenen Varianten zu diskutieren. Die Teilnehmenden haben der Veranstaltung größtenteils ein gutes Feedback gegeben und haben die Möglichkeit der Beteiligung positiv aufgefasst.
Die Ergebnisse der Online-Umfrage sind hier zu finden (PDF Datei – Poster Online Umfrage)
Im Folgenden sind die übergeordneten Maßnahmen und als PDF-Datei die drei Konzeptvarianten zu finden, welche bei der großen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt wurden. Bei Rückfragen können Sie sich an die Abteilung Mobilitätsplanung wenden.
Übergeordnete Maßnahmen:
- Eine Begrenzung der Parkdauer für Besucher auf maximal eine Stunde kann Lang- und Dauerparker verdrängen und mehr freie Stellplätze schaffen.
- Im Bereich der Oberen Karlstraße werden durch die Neuordnung vereinzelt Stellplätze reduziert.
- In regelmäßigen Abständen von ca. 80 Metern werden Lieferzonen eingerichtet, die Unternehmen und Kunden ausreichend Platz zum Be- und Entladen bieten.
- Die Parkraumbewirtschaftung wird vereinfacht und auf zwei Bewirtschaftungsformen reduziert, die durch Lieferzonen und Behindertenparkplätze ergänzt werden.
- Für Handwerker und andere Dienstleister soll es die Möglichkeit des gebührenpflichtigen Dauerparkens geben.
(PDF Datei - Poster Varianten)
Über die Konzeptvarianten wurde an den drei Ständen intensiv diskutiert. Dabei gab es diverse Anmerkungen von den Teilnehmenden, welche von den Gutachterinnen aufgenommen wurden. Untenstehend sind einige der zentralen Erkenntnisse zusammenfassend dargestellt:
- Die Varianten 1 und 3 kristallisierten sich als die Varianten mit der meisten Zustimmung heraus
- Parkzeitbegrenzung auf eine Stunde bei gebührenpflichtigen Parkplätzen wurde als zu wenig aufgefasst. Es werden anderthalb bis zwei Stunden gefordert.
- Lieferzonen werden prinzipiell positiv gewertet. Die Standorte der Lieferzonen, werden noch einmal überprüft.
- Parkhaus Henkestraße keine adäquate Alternative zum Parken, vor allem aus den Gründen zu hoher Preis und Angstraum/Sauberkeit.
Das Gutachterbüro „stadtraum“ erstellt im nächsten Schritt auf Grundalge der in der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anmerkungen ein finales Konzept, welches als Pilotprojekt in die Umsetzung gehen soll. Um die positive Grundstimmung aus der großen Öffentlichkeitsbeteiligung und der konstruktiven Arbeit im Arbeitskreis beizubehalten, kommt die Stadtverwaltung zu dem Schluss, dass das finale Konzept in einer weiteren öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden soll. Die Veranstaltung wird im Oktober dieses Jahrs stattfinden. Hier werden alle Interessierten, welche in den Beteiligungsformaten an der Konzepterstellung mitgewirkt haben, transparent über das fertige Konzept informiert und es können letzte Hinweise aufgenommen werden. Dadurch verschiebt sich zwar der geplante Start des Pilotprojekts von Anfang Oktober 2024 auf den Sommer des Jahres 2025 (voraussichtlich Juli). Eine offene und lückenlose Kommunikation wird jedoch als wesentlich für den Erfolg des Pilotprojekts angesehen, so dass der zusätzliche Zeitaufwand seitens der Verwaltung in Kauf genommen wird.
Weiterführende Informationen
Parkscheinautomaten: Ab sofort Kreditkartenzahlung möglich
Das Parken ist jetzt noch komfortabler und flexibler möglich.
Mehr Parkmöglichkeiten auf Großparkplatz
In unmittelbarer Nähe zur Innenstadt stehen zwischen Friedrich-List- und Münchener Straße ab sofort 55 Parkplätze wieder für die Öffentlichkeit zur Verfügung.
Parken in Erlangen
Auf öffentlichen Parkplätzen in der Innenstadt betragen die Gebühren seit März 2024 in der ersten halben Stunde einen Euro. Für jede weitere Stunde werden 2,60 Euro pro Stunde fällig. Die Gebühr für den Großparkplatz liegt bei 1,50 Euro pro Stunde. Parkgebühren werden nur an Werktagen fällig.
Kostenloser ÖPNV in der Innenstadt
Busfahren in der Innenstadt so einfach und bequem wie möglich machen.
Parkgebühren in Erlangen
Seit März 2024 gilt die neue Parkgebührenordnung der Stadt Erlangen. Ziel ist es, dass weniger Autos in der Innenstadt nach einem Parkplatz suchen. Die Parkgebühren sollen die Autofahrer besser leiten.
Parkgebührenordnung
Verordnung der Stadt Erlangen über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) vom 30.11.2023 sowie Lageplan
Innenstadt ohne Parkplatzsuche
Mit einer neuen Parkgebührenordnung sollen Autofahrende seit März stärker auf Parkmöglichkeiten in der Innenstadt gelenkt werden.
Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 (VEP 2030)
Der Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 (kurz: VEP 2030) definiert die Ziele und Strategien im Bereich der Mobilität in Erlangen für die nächsten zehn bis 15 Jahre. Die entwickelten Strategien und Maßnahmenempfehlungen sollen zu einer zukunftsfähigen Mobilität und zu einer nachhaltigen und umweltverträglichen Stadtentwicklung beitragen.
Parkscheinautomaten: Ab sofort Kreditkartenzahlung möglich
Das Parken ist jetzt noch komfortabler und flexibler möglich.
Mehr Parkmöglichkeiten auf Großparkplatz
In unmittelbarer Nähe zur Innenstadt stehen zwischen Friedrich-List- und Münchener Straße ab sofort 55 Parkplätze wieder für die Öffentlichkeit zur Verfügung.
Parken in Erlangen
Auf öffentlichen Parkplätzen in der Innenstadt betragen die Gebühren seit März 2024 in der ersten halben Stunde einen Euro. Für jede weitere Stunde werden 2,60 Euro pro Stunde fällig. Die Gebühr für den Großparkplatz liegt bei 1,50 Euro pro Stunde. Parkgebühren werden nur an Werktagen fällig.
Kostenloser ÖPNV in der Innenstadt
Busfahren in der Innenstadt so einfach und bequem wie möglich machen.
Parkgebühren in Erlangen
Seit März 2024 gilt die neue Parkgebührenordnung der Stadt Erlangen. Ziel ist es, dass weniger Autos in der Innenstadt nach einem Parkplatz suchen. Die Parkgebühren sollen die Autofahrer besser leiten.
Parkgebührenordnung
Verordnung der Stadt Erlangen über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) vom 30.11.2023 sowie Lageplan
Innenstadt ohne Parkplatzsuche
Mit einer neuen Parkgebührenordnung sollen Autofahrende seit März stärker auf Parkmöglichkeiten in der Innenstadt gelenkt werden.
Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 (VEP 2030)
Der Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 (kurz: VEP 2030) definiert die Ziele und Strategien im Bereich der Mobilität in Erlangen für die nächsten zehn bis 15 Jahre. Die entwickelten Strategien und Maßnahmenempfehlungen sollen zu einer zukunftsfähigen Mobilität und zu einer nachhaltigen und umweltverträglichen Stadtentwicklung beitragen.
Abt. Mobilitätsplanung
Anschrift
Öffnungszeiten
Zusätzlich können individuelle Termine vereinbart werden.