Sperrbezirksverordnung

Stand: 07.02.2023

Verordnung über das Verbot der Prostitution in den Städten Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach und in den gemeindefreien Gebieten vom 20.06.2022

§ 1
§ 2
§ 3
§ 4

Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt, Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

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Sperrbezirksverordnung

Verordnung über das Verbot der Prostitution in den Städten Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach und in den gemeindefreien Gebieten vom 20.06.2022

Rechtsamt

Amtsleitung: Frau Juliane Kreller

Wichtige Hinweise des Rechtsamts

Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr