Sperrbezirksverordnung
Stand: 07.02.2023
Verordnung über das Verbot der Prostitution in den Städten Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach und in den gemeindefreien Gebieten vom 20.06.2022
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt, Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
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Sperrbezirksverordnung
Verordnung über das Verbot der Prostitution in den Städten Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach und in den gemeindefreien Gebieten vom 20.06.2022
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Sperrbezirksverordnung
Verordnung über das Verbot der Prostitution in den Städten Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach und in den gemeindefreien Gebieten vom 20.06.2022
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr