Taubenverordnung
Stand: 14.08.2023
Verordnung der Stadt Erlangen über ein Taubenfütterungsverbot vom 28.07.2016
§ 1 Fütterungsverbot
§ 2 Beseitigung der Nistplätze, Vergrämung
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt, Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
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Taubenverordnung
Verordnung der Stadt Erlangen über ein Taubenfütterungsverbot vom 28.07.2016
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Taubenverordnung
Verordnung der Stadt Erlangen über ein Taubenfütterungsverbot vom 28.07.2016
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr