Taubenverordnung

Stand: 14.08.2023

Verordnung der Stadt Erlangen über ein Taubenfütterungsverbot vom 28.07.2016

§ 1 Fütterungsverbot
§ 2 Beseitigung der Nistplätze, Vergrämung
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten

Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt, Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

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Taubenverordnung

Verordnung der Stadt Erlangen über ein Taubenfütterungsverbot vom 28.07.2016

Rechtsamt

Amtsleitung: Frau Juliane Kreller

Wichtige Hinweise des Rechtsamts

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Anschrift

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91052 Erlangen

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Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr