Werbeanlagensatzung
Stand: 18.08.2023
Satzung über Werbeanlagen und Automaten in der Stadt Erlangen (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 10.04.2014 i. d. F. vom 26.02.2015 sowie Denkmalensemblekarte vom 11.04.2014
Präambel
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
§ 3 Werbeanlagen in Denkmalensembles und an Einzeldenkmälern
§ 4 Werbeanlagen in überwiegend durch Wohnen geprägten Gebieten und Dorfgebieten
§ 5 Werbeanlagen in Kern- und Mischgebieten
§ 6 Werbeanlagen in gewerblich oder industriell geprägten Gebieten
§ 7 Besondere Verbote für Werbeanlagen an Ortseingängen, Brücken und Unterführungen
§ 8 Unterhalts- und Beseitigungspflicht
§ 9 Abweichungen
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Bestehende Werbeanlagen und Automaten
§ 12 Inkrafttreten
Denkmalensemblekarte vom 11.04.2014
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauaufsichtsamt.
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Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr