Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte: Juliane Kreller

Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Erlangen ist für alle Fragen zuständig, die die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Stadt Erlangen betreffen. Für die Einhaltung des Datenschutzes durch andere öffentliche und private Stellen (zum Beispiel, Polizei, Banken, Versicherung) sind die Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde oder des jeweiligen Unternehmens zuständig. Bei Fragen zur Videoüberwachung durch Unternehmen oder Privatpersonen wenden Sie sich bitte an das zuständige Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (https://www.lda.bayern.de/de/thema_videoueberwachung.html).

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag: 08:30 – 15:30 Uhr

Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Es wurden 3 Serviceleistungen gefunden

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Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte bei bayerischen Behörden

Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.
Serviceleistung, Datenschutz; Beantragung einer Auskunft, Datenschutz; Beantragung einer Berichtigung, Datenschutz; Beantragung einer Einschränkung der Verarbeitung, Datenschutz; Beantragung einer Löschung, Datenschutz; Widerspruchsrecht, DSGVO, Datenschutzbeauftragter, Datenschutzbeauftragte, Datenschutzerklärung, Datenschutzhinweise, EU-Datenschutz-Grundverordnung, EU Datenschutz Grundverordnung, Art. 13 und 14 DSGVO, Verarbeitungstätigkeit, Informationspflichten, Datenschutzrecht, Datenverarbeitung, Daten verarbeiten,

Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde

Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen.
Serviceleistung, Internet, DSGVO, Datenschutzbeauftragter, Datenschutzbeauftragte, Datenschutzerklärung, Datenschutzhinweise, EU-Datenschutz-Grundverordnung, EU Datenschutz Grundverordnung, Art. 13 und 14 DSGVO, Verarbeitungstätigkeit, Informationspflichten, Datenschutzrecht, Datenverarbeitung, Daten verarbeiten,

Datenschutz; Unterrichtung, Beratung und Überwachung in öffentlichen Stellen

Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese haben verschiedene Aufgaben.