Sachbearbeitung Veranstaltungen
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Es wurden 8 Serviceleistungen gefunden
Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung
Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger
Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Marktfestsetzung; Beantragung
Marktfestsetzung; Beantragung durch EU-Bürger
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Auch die Festsetzung eines Volksfests kann beantragt werden.
Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil.
Motorsportliche Veranstaltung; Beantragung einer Erlaubnis
Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung
Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger
Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Marktfestsetzung; Beantragung
Marktfestsetzung; Beantragung durch EU-Bürger
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Auch die Festsetzung eines Volksfests kann beantragt werden.
Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil.
Motorsportliche Veranstaltung; Beantragung einer Erlaubnis
Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.